Qualitätskriterien

Qualitätskriterien

Der/die Hundetrainer/-in:

  • kann eine qualifizierte Ausbildung im Bereich der Hundeerziehung / Verhaltensberatung, bevorzugt mit einem staatlich anerkannten Abschluss vorweisen (z.B. Tierarzt mit verhaltenstherapeutischer Zusatzausbildung, Hundefachwirt IHK oder Hundeerzieher und Verhaltensberater IHK|BHV)


  • Trainer/Hundeschulen sind Mitglied einer berufsständigen Vereinigung, bei der die Mitgliedschaft an den regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen gebunden ist

Der/die Hundetrainer/-in:

  • richtet sich das Kursangebot nach den Bedürfnissen der Teilnehmer.
  • erfolgt die Ausbildung der Hunde und ihrer Halter nach modernen, gewaltfreien Methoden und in einer angenehmen Atmosphäre für Menschen und Hunde.
  • werden keine Erziehungsmethoden oder Hilfsmittel eingesetzt, die zu Schmerzen, Schäden oder Leiden beim Hund führen. Nicht tiergerechte Hilfsmittel, wie Stromreizgeräte, Stachelhalsbänder, Zughalsbänder ohne Stopp sowie Erziehungsgeschirre mit Zugwirkung unter den Achseln werden nicht verwendet.
  • wird, besonders bei Welpen- und Grunderziehungskursen, das Verhältnis von sechs Kursteilnehmern zu einem betreuenden Trainer, in der Regel nicht überschritten.
  • wird generell in überschaubaren Gruppengrößen trainiert, so dass die Trainer sich adäquat mit den einzelnen Kursteilnehmern beschäftigen können.
  • findet je nach Kursziel das Training nicht ausschließlich auf dem Hundeplatz, sondern auch im öffentlichen Bereich (Stadt, Hundeauslaufgebiet, Park ..) statt.
  • gibt es bei individuellen Fragestellungen und Problemen, die im Rahmen des Gruppenunterrichts nicht bearbeitet werden können, ein Angebot für Einzeltraining oder Hausbesuche. Gegebenenfalls überweist die Trainerin / der Trainer die Teilnehmerin / den Teilnehmer an spezialisierte Fachleute weiter.
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